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   LSG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - L 13 AL 2999/12   

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LSG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - L 13 AL 2999/12 (https://dejure.org/2014,3014)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2014 - L 13 AL 2999/12 (https://dejure.org/2014,3014)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - L 13 AL 2999/12 (https://dejure.org/2014,3014)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - Altersrente - Vergleichbarkeit der vom Arbeitgeber finanzierten schweizerischen Überbrückungsrente - öffentlich-rechtliche Leistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei der Gewährung einer schweizerischen Überbrückungsrente

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 142 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 3, § 142 Abs 3 SGB 3
    Arbeitslosengeld - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - Altersrente - Vergleichbarkeit der vom Arbeitgeber finanzierten schweizerischen Überbrückungsrente - öffentlich-rechtliche Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei der Gewährung einer schweizerischen Überbrückungsrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.12.2008 - B 11 AL 32/07 R

    Ruhen des Arbeitslosengelds - anderer Sozialleistungsanspruch - Altersrente -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - L 13 AL 2999/12
    Ergänzend ist auszuführen, dass das BSG in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, dass eine ausländische Leistung dann zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führt, wenn im Wege rechtsvergleichender Qualifizierung festgestellt werden kann, dass es sich um eine Leistung öffentlich-rechtlicher Art handelt (unten 1) und dass von Ähnlichkeit bzw. Vergleichbarkeit der ausländischen mit der inländischen Sozialleistung auszugehen ist (unten 2; zur schweizerischen Altersrente BSG, Urteil vom 18. Dezember 2008, B 11 AL 32/07 R, und vom 21. Juli 2009, B 7/7a AL 36/07 R, beide veröffentlicht in Juris, m.w.N.).

    Die Überbrückungsrente ist einer deutschen Altersrente vergleichbar, da sie in ihrem Kerngehalt (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2008, a.a.O.) die gleichen gemeinsamen und typischen Merkmale aufweist.

    Vergleichbarkeit kommt insbesondere in Betracht, wenn sie an das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze anknüpft und wenn sie Lohnersatz nach einer im Allgemeinen den Lebensunterhalt sicherstellenden Gesamtkonzeption darstellt (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2008, a.a.O.).

  • BSG, 21.07.2009 - B 7/7a AL 36/07 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Bezug anderer Sozialleistungen - Altersrente -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - L 13 AL 2999/12
    Ergänzend ist auszuführen, dass das BSG in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, dass eine ausländische Leistung dann zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führt, wenn im Wege rechtsvergleichender Qualifizierung festgestellt werden kann, dass es sich um eine Leistung öffentlich-rechtlicher Art handelt (unten 1) und dass von Ähnlichkeit bzw. Vergleichbarkeit der ausländischen mit der inländischen Sozialleistung auszugehen ist (unten 2; zur schweizerischen Altersrente BSG, Urteil vom 18. Dezember 2008, B 11 AL 32/07 R, und vom 21. Juli 2009, B 7/7a AL 36/07 R, beide veröffentlicht in Juris, m.w.N.).

    Auch die Finanzierung allein durch den Versicherten änderte nichts an einer öffentlich-rechtlichen Leistung (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juli 2009, a.a.O.).

  • BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 66/79

    Ähnlicher Bezug öffentlich-rechtlicher Art - Übergangsversorgung - Altersgrenze -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - L 13 AL 2999/12
    Das Gleiche gilt für eine Übergangsversorgung, die ebenfalls nur vom Arbeitgeber getragen wird (BSG, Urteil vom 23. September 1980, 7 Rar 66/79, veröffentlicht in Juris), sowie für das Ruhegehalt eines Soldaten, der keinen eigenen Vorsorgebeitrag beisteuert (BSG, Urteil vom 11. Februar 1976, 7 RAR 158/74, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 158/74

    Ruhegeld und Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - L 13 AL 2999/12
    Das Gleiche gilt für eine Übergangsversorgung, die ebenfalls nur vom Arbeitgeber getragen wird (BSG, Urteil vom 23. September 1980, 7 Rar 66/79, veröffentlicht in Juris), sowie für das Ruhegehalt eines Soldaten, der keinen eigenen Vorsorgebeitrag beisteuert (BSG, Urteil vom 11. Februar 1976, 7 RAR 158/74, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2013 - L 13 R 1662/12

    Abtretung von Rentenansprüchen - Ermittlung des übertragbaren Betrages -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - L 13 AL 2999/12
    Der Senat hält es auch im Falle einer Zurückweisung des Rechtsmittels für erforderlich, nicht nur über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu entscheiden, sondern auch über die Kosten der vorausgehenden Instanz (so Lüdtke, Kommentar zum SGG, 4. Aufl., § 197a SGG Rdnr. 3; erkennender Senat, Urteil vom 19. November 2013, L 13 R 1662/12, veröffentlicht in Juris; a.A. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 10. Auflage, § 193 SGG Rdnr. 2a; Hintz/Lowe, Kommentar zum SGG, § 193 SGG Rdnr. 11; Jansen, Kommentar zum SGG, 4. Auflage, § 193 SGG Rdnr. 4).
  • BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 68/77
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - L 13 AL 2999/12
    Ein etwaiger, dem Grunde nach bestehender Anspruch des Klägers auf Arbeitslosengeld, der sich nach dem im Ausland erzielten Entgelt richtet (s. BSG, Urteil vom 13. Mai 1981, 7 RAr 68/77, veröffentlicht in Juris), ruht gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 SGB III a.F. wegen Bezuges einer einer deutschen Altersrente ähnlichen Leistung öffentlich-rechtlicher Art eines ausländischen Trägers im Sinne dieser Bestimmung, nämlich der seit Dezember 2010 gewährten Überbrückungsrente der PK; der Senat nimmt auf die Begründung im angefochtenen Urteil des SG Bezug und sieht insoweit von einer Darlegung der Entscheidungsgründe ab (§ 153 Abs. 2 SGG).
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2014 - 3 K 1507/13

    Vorzeitige Pensionierung eines Grenzgängers: hälftige Steuerfreiheit einer

    Freiburg im Üechtland, ISBN 978-3-7255-5622-9, Rn. 576; Vetter-Schreiber, a.a.O., Art. 6 Anm. 7; Senatsurteile vom 28. April 2010 3 K 4156/08 und vom 12. September 2012 3 K 642/10, juris; a.A.: Urteil des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 25. Februar 2014 L 13 AL 2999/12, juris; offengelassen im Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 21. Juli 2009 B 7/7a AL 36/07 R, juris; BSG-Beschluss vom 15. Mai 2014 B 12 KR 86/13 B, BeckRS 2014, 69892), die im Rahmen der beruflichen Vorsorge (des zwischen dem Kläger und der Pensionskasse S bestehenden Vorsorgeverhältnisses) in Gestalt von abgekürzten Leibrenten i.S. von § 55 Abs. 2 der im Streitjahr geltenden Fassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 2000) an den Kläger erbracht werden.
  • FG Baden-Württemberg, 25.09.2020 - 14 K 2144/17

    Einkommensteuerliche Behandlung der Arbeitgeberbeiträge zur Schweizer Stiftung

    Ferner verwies der 3. Senat in seinem Urteil auf die abweichende Auffassung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 25. Februar 2014 L 13 AL 2999/12 (juris).
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